Wir besprechen das Thema Kosten ausführlich mit Ihnen im Vorfeld, zeigen Ihnen die verschiedenen Wege der Finanzierung auf und begleiten Sie bei der Abwicklung. Folgende Serviceleistungen können Sie erwarten:
Aufgrund der geänderten Vorschriften weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Eigenanteil für die Beratungshilfe jetzt 15 Euro beträgt.
Notfallnummer: 0163 - 688 44 12
Um von vornherein für Transparenz zu sorgen, besprechen wir mit Ihnen die für unsere Tätigkeit entstehenden Honorare und Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung geregelt sind. Es können eventuell gesetzlich vorgegebene Festgebühren anfallen, in anderen Punkten können wir innerhalb eines festgelegten Rahmens agieren. Ausschlaggebend ist in der Regel der Gegenstandswert. Darüber hinaus sind Gerichtskosten zu erwarten, die separat im Gerichtskostengesetz sowie der Kostenordnung festgelegt sind. Nur bei sozialgerichtlichen Verfahren entfallen diese Gebühren. Für außergerichtliche Beratungen oder die Gutachtenerstellung gelten keine gesetzlichen Vorgaben mehr. Es werden individuelle Vereinbarungen mit den Mandanten getroffen. Ohne eine derartige Vereinbarung gilt lediglich die Höchstbegrenzung für eine Erstberatung in Höhe von 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Wir berechnen für eine übliche Erstberatung 100 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sollten darüber hinausgehende Tätigkeiten notwendig werden, besprechen wir die anfallenden Kosten mit Ihnen - darauf können Sie sich verlassen.