Unser Service

Serviceleistungen unserer Kanzlei in Köthen:

Wir besprechen das Thema Kosten ausführlich mit Ihnen im Vorfeld, zeigen Ihnen die verschiedenen Wege der Finanzierung auf und begleiten Sie bei der Abwicklung. Folgende Serviceleistungen können Sie erwarten:

  • Besprechung von Vergütung und Honorar
  • Beantragung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe
  • Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung
  • allgemeine Information zum Ermittlungserfahren
  • Notfallrufnummer


Aufgrund der geänderten Vorschriften weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Eigenanteil für die Beratungshilfe jetzt 15 Euro beträgt.

 Notfallnummer: 0163 - 688 44 12

Gebühren und Honorare für die Rechtsberatung - zum Hintergrund

Um von vornherein für Transparenz zu sorgen, besprechen wir mit Ihnen die für unsere Tätigkeit entstehenden Honorare und Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung geregelt sind. Es können eventuell gesetzlich vorgegebene Festgebühren anfallen, in anderen Punkten können wir innerhalb eines festgelegten Rahmens agieren. Ausschlaggebend ist in der Regel der Gegenstandswert. Darüber hinaus sind Gerichtskosten zu erwarten, die separat im Gerichtskostengesetz sowie der Kostenordnung festgelegt sind. Nur bei sozialgerichtlichen Verfahren entfallen diese Gebühren. Für außergerichtliche Beratungen oder die Gutachtenerstellung gelten keine gesetzlichen Vorgaben mehr. Es werden individuelle Vereinbarungen mit den Mandanten getroffen. Ohne eine derartige Vereinbarung gilt lediglich die Höchstbegrenzung für eine Erstberatung in Höhe von 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Wir berechnen für eine übliche Erstberatung 100 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sollten darüber hinausgehende Tätigkeiten notwendig werden, besprechen wir die anfallenden Kosten mit Ihnen - darauf können Sie sich verlassen.

Vollmacht als Download